Eine moderne Gesellschaft erlaubt beiden Eltern arbeiten zu gehen
In der heutigen Gesellschaft wählen viele Familien das Modell, dass beide Elternteile an der Arbeitswelt teilnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass Eltern ihre Kinder sicher und zahlbar umsorgt wissen. Diesen Auftrag nehmen die Kindertageseinrichtung im Land alternativ zu privat organisierten Tagesmüttern wahr. Von einer Betreuung des Kindes profitieren nur dann alle, wenn diese auch den Eltern erlaubt ihren Beruf in vollen Maße und mit den notwendigen Fahrzeiten wahrzunehmen. In Zeiten von Fachkräftemangel sollten alle Parteien ein Interesse haben, dies zu gewährleisten.
Wer ist für die Öffnungszeiten in Kitas verantwortlich?
Ruhepausen benötigt jeder, egal ob es die arbeitende Elternschaft oder die ErzieherInnen in den Einrichtungen sind. Um jedoch die übliche Arbeitszeiten Vollzeit-beschäfftigter Eltern mit Fahrzeiten abzudecken, sind Schicht-Modelle bei der Planung der Erzieher unumgänglich. Hier gibt es jedoch häufig Streit zwischen dem Träger oder der Leitung der Kita und der Elternschaft.
Das Kita-Gesetz in Rheinland-Pfalz stellt in Paragraph 4 sehr klar, wer über die Öffnungszeiten entscheidet. Allerdings weist es auch auf, was zu beachten ist:
„Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten sind vom Träger unter Berücksichtigung des Wohls der Kinder festzulegen. Den Bedürfnissen insbesondere erwerbstätiger Eltern ist nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.“
Zum Wohle des Kindes kann es also nicht sein, dass Eltern bei der Vereinbarung von Familie und Beruf auf die Mittagspause verzichten um die Arbeitszeit einzukürzen oder mit 180 über die Autobahn fahren. Es hebt auch sehr explizit die Betrachtung der Bedürfnisse von berufstätigen Eltern hervor. Dies schränkt allerdings nicht ein, ob es um Vollzeit- oder Teilzeit-beschäftigte Eltern geht. Eine Teilzeit-beschäftigte Krankenschwester ist eben auch in den üblichen Arbeitstakt eingeplant.
Welches Mitspracherecht haben Eltern bei den Öffnungszeiten?
Auch, wenn die Zuständigkeit der Öffnungszeiten für Kita-Einrichtungen beim Träger liegen, sind Eltern nicht außenvor. Das Kita-Gesetz weist in Paragraph 3 darauf hin, dass die Elternschaft vertreten durch einen gewählten Elternausschuss eine beratende Funktion hat:
„Der Elternausschuss hat die Aufgabe, den Träger und die Leitung der Kindertagesstätte zu beraten; er gibt Anregungen für die Gestaltung und Organisation der Arbeit der Kindertagesstätte. Er ist vor wesentlichen Entscheidungen zu hören.“
Damit hat der Elternausschuss auf Anregung oder in Absprache mit der Elternschaft in die Debatte mit der Leitung oder dem Träger zu gehen. Wir als KEA empfehlen die Elternschaft über eine Umfrage in die Entscheidung einzubeziehen – das Thema Umfrage greifen wir in folgendem Blogbeitrag näher auf.
Erfüllen die Öffnungszeiten nach dem Gespräch mit Leitung und Träger nach wie vor nicht die Anforderungen der berufstätigen Elternschaft, so empfehlen wir sich als Elternausschuss an das Jugendamt zu wenden. Bei Ihrer Anfrage ans Jugendamt unterstützen wir als KEA Sie gerne! Dazu können Sie sich gerne an unsere lokalen Ansprechpartner vor Ort wenden: Ansprechpartner auf der KEA Homepage.
Das Thema Öffnungszeiten kann durchaus ein sehr strittiges und im Alltag aufgrund der Vereinbarung von Beruf und Familie anstrengendes Thema sein. Bitte achten Sie aber dennoch darauf, dass es auf Basis einer konstruktive Debatte geführt wird. Nicht immer ist es der Unwillen der Leitung oder des Trägers sondern sind es rein praktische Probleme der Umsetzung (wie bspw. fehlende Fachkräfte oder ausstehende Personalerhöhungen), die eine Verlängerung nicht sofort erlauben. Eine konstruktive Debatte vor Ort in der Kita hilft auch dabei später einen konstruktiven Ansatz für die Debatte mit dem Jugendamt zu suchen.
Wohin geht bundesweit der Trend bei den Kita Öffnungszeiten?
Einen guten Überblick liefert die Brochüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es listet auf Basis der Zahlen des Statistischen Bundesamtes den Bedarf an Ganztags-Betreuung und erweiterter Kinderbetreuungszeiten auf (Kapitel 1.5 sowie 1.6). Klar erkennbar ist das zunehmende Modell zweier erwerbstätiger Eltern, deren Kinder sich in einer Ganztagsbetreuung befinden.