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Thema: Vereinbarkeit von Kindern und Beruf

Die Kinderbetreuung stellt eine zentrale Säule im Leben von Familien und Alleinerziehende dar, um Beruf und Privatleben zu vereinbaren. Auch für Kinder ist der Austausch im Rahmen von der Familie sowie in Kindergruppen essenziell um soziale Fähigkeiten zu erlangen. In Rheinland-Pfalz sind rund 1/3 der Mütter von Kindern unter drei Jahren und 2/3 der Mütter von Kindern unter sechs Jahren laut Mikrozensus erwerbstätig. Jedoch liegt die Arbeitszeit von Müttern bei rund 27 Stunden gegenüber 37 Stunden bei Frauen ohne Kinder im Haushalt.

Die Bereitstellung eines Betreuungsangebots und einer attraktiven Betreuungszeit im Rahmen von Kitas legt die Grundlage, dass Familien und Alleinerziehende bereits im Kleinkindalter nicht zwischen Kind und eine moderne Familie mit Berufsverhältnissen entscheiden müssen. Das Gute Kita-Gesetz des Landes mit einer durchgehenden Betreuung von mindestens 7 Stunden legt eine wichtige Grundlage dafür. Es tritt ab Juni 2021 in Kraft.

Doch auch im Rahmen der Grundschule darf für Familien und Erziehende nicht die Situation entstehen, dass sie zwischen Beruf und Kinderbetreuung entscheiden müssen. Daher sind auch attraktive Hort-/GTS-Angebote für die Betreuung nach dem regulären Unterricht essenziell. Zwar gibt es für Hortangebote keinen Rechtsanspruch aber die aktuelle Vorbereitung für die Anforderungen des Kita-Gesetzes darf nicht zu einer Verminderung des Hortangebotes führen. Vielmehr bedarf es einem Ausbau, wie wir bereits in unserem 2018 an Malu Dreyer übergebenen Schreiben festgestellt haben.

Als Kreis-Elternausschuss setzen wir uns im Austausch mit den lokalen und überregionalen Institutionen sowie den lokalen Trägern dafür ein, die Elternschaft bei der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Betreuung zu unterstützen. Nähere Informationen zum Gute Kita-Gesetz und wie Sie als Eltern oder Elternausschuss-Mitglied an der Gestaltung in der Kita teilhaben können, werden wir im Rahmen einer Informationsveranstaltung in den nächsten Wochen darlegen.