Rechtsanspruch umfasst durchgängige Betreuung

In den vergangenen Wochen sorgte ein Zeitungsartikel für Aufsehen. Hier wurde in einer ersten Berichterstattung der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden infrage gestellt.

Die Zeitung selbst stellte in einem späteren zweiten Artikel zwar richtig, dass der Rechtsanspruch eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden umfasst, der Landeselternausschuss wollte dies aber auch gerne kommentieren bzw. erläutern.

Am Ende des Beitrags findet ihr eine kurze Stellungnahme des LEA, die ihr gerne auch über eure Kanäle kommunizieren dürft, damit sich evtl. entstandene „Mythen“ um den gültigen Rechtsanspruch in der Kita-Landschaft gar nicht erst verfestigen.

Hier geht es zur Stellungnahme auf der LEA-Webseite: https://www.lea-rlp.de/der-lea-informiert-rechtsanspruch-umfasst-durchgaengige-betreuung/


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