Wir als KEA Rhein-Pfalz-Kreis haben an alle Kandidierenden für das Landratsamt im Rhein-Pfalz-Kreis drei Fragen formuliert, die auf die Probleme in der Kinderbetreuung abzielen und die alltäglichen Probleme von uns Eltern behandeln.

Zur Wahl für das Landratsamt am 23.02.25 stehen:

  • Bianca Staßen (SPD)
  • Volker Knörr (CDU)
  • Ralf Marohn (FDP)
  • Maurice Kuhn (Grüne)
  • Joachim Paul (AfD)

Von Herrn Paul (AfD) haben wir keine Antwort erhalten.

Wir weisen darauf hin, dass die Antworten der Kandidierenden im entsprechenden Kontext betrachtet werden müssen.
Der KEA arbeitet parteipolitisch unabhängig – aber er ist nicht neutral.

Fachkräftemangel

Alle seriösen Prognosen weisen für die Zukunft eine massive Fachkräftelücke in der Kinderbetreuung aus, insbesondere im frühkindlichen Bereich. Der Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung erhöht den Fachkräftemangel in nahezu allen anderen Wirtschafsbereichen.

Wie möchten Sie als Landrat / Landrätin dem Trend im Rhein-Pfalz-Kreis entgegenwirken?

Bianca Staßen (SPD)

Das ist ein sehr schwieriges Thema, da der Landkreis hier nur sehr wenig Einfluss nehmen kann, denn die Hoheit der Personalrekrutierung liegt bei den Kommunen bzw. den Trägern der Kitas. Wer hier etwas anderes verspricht, handelt unseriös. Der Kreis kann hier nur unterstützend wirken.

Dennoch ist dies ein Thema, das ich gemeinsam mit den Trägern angehen möchte, da ich die Probleme, die ein Betreuungsdefizit mit sich bringt, aus meinen Erfahrungen sehr deutlich kenne.

Als Landrätin im Rhein-Pfalz-Kreis möchte ich einen umfassenden Fachkräfteentwicklungsplan in Zusammenarbeit mit lokalen Bildungseinrichtungen und Trägern von Kindertagesstätten initiieren. Ziel dieses Fachkräfteentwicklungsplans soll es sein, gemeinsam Anreize für Ausbildungsstätten und Kindertagesstätten zu schaffen, um mehr Auszubildende im Bereich der frühkindlichen Betreuung zu gewinnen. Hierbei kann der Kreis zum Beispiel in seinen kreiseigenen Schulen durch die Ausrichtung einer verpflichtenden Berufsorientierungsmesse für alle Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse einen wichtigen Beitrag leisten. Ein solches erfolgreiches Vorgehen kenne ich aus der Schule, an der ich unterrichte. Auch ein Sozialpraktikum in der Sekundarstufe I wäre hier denkbar.

Auch die Bindung der Fachkräfte an ihre Einrichtung muss weiter gesteigert werden. Gemeinsam mit den Trägern müssen wir bei der Erstellung des Fachkräfteentwicklungsplans Ideen entwickeln, wie es gelingen kann, Anreize zu schaffen, die dafür sorgen, dass Personal gewonnen und gebunden wird. Ein möglicher Vorschlag wäre zum Beispiel, dass wir Erzieherinnen und Erzieher, die nach der Elternzeit wieder in das Berufsleben zurückkommen möchten, ermöglichen, ihre Kinder in der entsprechenden Kita anzumelden, damit der Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtert wird. Dies dient dem Gemeinwohl und kann den Fachkräftemangel reduzieren.

Des Weiteren möchte ich Programme zur dualen Ausbildung und Praktika in Kindertagesstätten fördern.

Da es derzeit auch möglich ist, dass Nicht-Fachkräfte befristet in KiTa-Einrichtungen aushelfen, muss es unser Ziel sein, diesen interessierten Menschen durch Fort- und Weiterbildungsangebote eine Qualifikation zu ermöglichen und dadurch ihre Bindung an die Einrichtung zu fördern und zu stärken.

Auch der weitere Ausbau der Kindertagespflege spielt hierbei eine wichtige Rolle. Hier gilt es, Anreize zu schaffen, damit sich mehr Menschen für diesen erforderlichen und wertvollen Beruf interessieren.

Volker Knörr (CDU)

Als Landrat habe ich tatsächlich relativ eingeschränkte Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken. Wir als Rhein-Pfalz-Kreis holen uns aller Voraussicht nach ab dem Schuljahr 2029/30 eine BBS mit dem Schwerpunkt „Hauswirtschaft und Sozialwesen“ nach Böhl-Iggelheim in den Kreis. Diese Schule wir ganz neu dort entstehen und die BBS Anna-Freud in Ludwigshafen ersetzen. Wir erhoffen uns dadurch, deutlich mehr Pflege- und pädagogische Fachkräfte nach ihrer Ausbildung im Kreis halten zu können.

Weiterhin werde ich mich, sollte ich Landrat werden, vehement für einen besseren Personalschlüssel / Betreuungsschlüssel bei den Verantwortlichen in der Landesregierung einsetzen. Denn nur wenn die Arbeitsbedingungen verbessert werden, kann die Fachkräfteentwicklung in die richtige Richtung gehen. Hierbei sollte man auch nicht die Digitalisierung in Form des Einsatzes technischer Hilfsmittel sowie als Unterstützung bei der Weiterbildung außer Acht lassen.

Last but not least wäre auch eine über Kreis- und Stadtgrenzen hinausgehende Kooperation denkbar, wie sie bereits in anderen Bereichen größtenteils erfolgreich stattfindet.

Ralf Marohn (FDP)

Den von Ihnen beschriebene Zusammenhang, dass ein Mangel an Erzieher*innen zu einer erschwerten Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit zu einer Verschärfung des Fachkräftemangels in anderen Wirtschaftsbereichen führt, deckt sich mit meinen Erfahrungen und ich stimme dem voll zu. 

Ihre Frage zu meinen Maßnahmen in der Kita-Betreuung im Landkreis kann ich mit einem Satz beantworten: Ich werde als Landrat die gleichen Maßnahmen für den Landkreis ergreifen, die ich bereits als Ortsbürgermeister von Neuhofen für die Kita-Betreuung in Neuhofen ergriffen habe! 

Konkret heißt das: Meine Erfahrungen als Ortsbürgermeister von Neuhofen sind, dass Erzieherinnen und Erzieher sehr genau auf die Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Kita´s achten und anhand dieser Bedingungen dann entscheiden, ob sie sich bei einer Kita bewerben oder nicht. Die mir bekannten Haupt-Entscheidungskriterien sind:

  • Pädagogisches Konzept (Bewegungs-Kita, Wald-Kita, Integrations-Kita, etc.)
  • Baulicher Zustand des Kita-Gebäudes
  • Raumkonzept (Sportraum, Schlafraum, Aufenthaltsraum für Erzieher*innen)
  • Ausstattung der Kita (Lärmschutz, Sonnenschutz, Größe des Außengeländes, Außenspielgeräte, etc.)
  • Nähe der Kita zum Wohnort
  • Verpflegung der Kinder durch frische Mahlzeiten in der Kita
  • Anzahl der Kinder (bzw. der Kita-Gruppen) in der Kita (kleinere Kita´s mit max. 4-5 Gruppen werden bevorzugt)
  • Eindruck von der Kita-Leitung und dem Team

Vermutlich gibt es noch weitere Kriterien. Als ich in Neuhofen den Neubau der Kita Wirbelwind eröffnet habe, hatten wir mehr Bewerberinnen und Bewerber an Erzieherinnen und Erzieher als wir Plätze haben. Das ist ein deutliches Zeichen, wie der bauliche Zustand und der Neuanfang in einer Kita Motivation für die Erzieherinnen und Erzieher sind. Um Erzieherinnen und Erzieher für Kita´s im Rhein-Pfalz-Kreis zu gewinnen, werde ich als Landrat deshalb v.a. auf die Verbesserung des baulichen Zustandes, der Ausstattung und des Raumkonzeptes einwirken und durch gezielte Kreis-Zuschüsse den Aus- und Umbau fördern. Der Kreis hat bisher den Kita-Neubau mit 25-55% bezuschusst. Durch ein Gerichtsurteil ist der Kreis nun verpflichtet, mindestens 40% zu fördern.  Dies reicht aus meiner Sicht nicht aus. Kita-Betreuung ist eine kommunale Kernaufgabe, die vom Kreis mit einem höheren Zuschuss als 40% gefördert werden muss. Die Kita-Verpflegung in den Kita´s soll möglichst überall durch frische Mahlzeiten ermöglicht werden. Hierzu sind Hauswirtschaftskräfte erforderlich, wofür der Landkreis Personalkostenzuschüsse zahlt. Diese Form der Verpflegung kann deshalb durch Unterstützung des Kreises forciert werden.

Maurice Kuhn (Grüne)

Zunächst bin ich davon überzeugt, dass wir im Rhein-Pfalz-Kreis alles dafür tun müssen, um ausreichende und gut ausgestattete Kita-Plätze zur Verfügung zu stellen. Der offene Bedarf an Kita-Plätze lässt sich verschiedenartig begründen, ein Grund von weiteren ist der Fachkräftemangel. Auch wenn wesentliche Stellschrauben bei der Ausbildung von pädagogischem Kita-Personal sich auf Bundes- und Landesebene befinden, kann der Kreis einiges machen. Ziel des Kreisjugendamts muss sein, alles dafür zu tun, attraktive Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher zu schaffen. Kitas als Arbeitsort mit qualitativ hohem Management, Weiterbildungsmöglichkeiten genauso auch wie attraktiven Räumlichkeiten und Infrastruktur sind dafür ausschlaggebend. Konkret schlage ich dafür vor:

  • Der Kreis richtet ein eigenes Jobportal für Kita-Stellen ein und fährt damit eine eigene Fachkräfte-Kampagne über Online- und Print-Medien in der Metropolregion Rhein-Neckar.
  • Damit der Nachwuchs in den Kreis zu attraktiven Konditionen gelockt wird, sollen mehr duale Ausbildungsplätze an Kitas eingerichtet werden.
  • Der Kreis vernetzt die Träger und gibt aktiv Impulse für Arbeitsplatzförderung, Weiterbildung und Gesundheitsmanagement von Kita-Personal.

Öffnungszeiten/Notbetreuung

Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen werden häufig aus den unterschiedlichsten Gründen gekürzt; Notbetreuung wird in einigen Einrichtungen zum Dauerzustand. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird für viele Eltern dadurch zum Drahtseilakt.

Welche Konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um eine bedarfsgerechte Betreuung zu ermöglichen?

Bianca Staßen (SPD)

Ich habe größtes Verständnis für diese schwierige Situation von Familien, aber auch hier besitzt der Kreis leider kaum Möglichkeiten, einzugreifen, da der Kreis kein Träger der Einrichtungen ist, sondern die Kirchen, freien Träger und Kommunen vor Ort. Der Fachkräftemangel macht sich auch hier stark bemerkbar, und die Familien bekommen dies leider zu spüren.

Was gewiss ist, ist, dass das Jugendamt das benötigte Ersatzpersonal den Trägern bezahlt. Nach den neuen Vorgaben des Landes ist es den Trägern möglich, bis zu 6 Monate auch Nicht-Fachpersonal zur Linderung des Personalmangels einzustellen. Wie ich versuchen möchte, dieses Personal dauerhaft zu binden, wurde schon in Frage 1 beantwortet.

Eine Notbetreuung ist manchmal notwendig, um die Vorgaben des Personalschlüssels und die damit verbundenen Sicherheiten zum Schutz des Kindeswohls einzuhalten. Dies macht keine Einrichtung gerne, ist allerdings den Vorgaben des Landes geschuldet. Betrachtet man, wie schnell bei zu wenig Personal den Kindern etwas passieren kann, dann ist diese Vorgabe auch gut so, auch wenn die Familien unter diesen Konsequenzen stark leiden, denn schließlich möchte niemand, dass den Kindern etwas passiert.

Eine Möglichkeit, diese Situation zu verbessern, sehe ich in der Einstellung eines sogenannten „Springers“ durch die Kommune vor Ort, der/die im Krankheitsfall das Personal in den entsprechenden Einrichtungen vertreten kann. Dies ist in manchen Kommunen schon der Fall. Allerdings ist es so, dass es sich hier um eine sogenannte freiwillige Ausgabe der Kommune handelt und diese bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt von der Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet werden könnte.

Sollte der Springer zum Einsatz kommen, werden bereits jetzt die Personalkosten vom Kreis übernommen. Da ein Springer – nach derzeitigen Erfahrungen – fast täglich zum Einsatz kommt und somit die Kosten fast zu 100 % gedeckt werden, werde ich als Landrätin dafür sorgen, dass ein Springer durch den Kreis als Rechtsaufsichtsbehörde keinen Nachteil bei der Haushaltsgenehmigung darstellt.

Im Bereich der Kindertagespflege hat der Kreis schon einige Fortschritte gemacht, indem er insbesondere die Randzeiten (z. B. Frühbetreuung, Spätbetreuung) in diesem Bereich stärker fördert. Aber auch hier gilt es, noch Nachbesserungen vorzunehmen.

Volker Knörr (CDU)

Auch hier startet meine Antwort erneut: Als Landrat habe ich tatsächlich relativ eingeschränkte Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken. Notbetreuungen resultieren aus fehlendem Personal und aus einem relativ hohen Krankenstand. Ich würde mich aber als Landrat beim Land einsetzen, die Erzieherausbildung zu forcieren, indem sie attraktiver gestaltet und dann verstärkt beworben wird, um eine bessere Personalisierung sowie einen geringeren Betreuungsschlüssel zu erreichen. Ein zentral gesteuerter Bedarfsplan ist ebenso notwendig wie eine Förderung von Betriebskitas bzw. -betreuungen. Ein gesichertes Ganztagsangebot sowie eine zuverlässige Ferienbetreuung sind weitere wichtige Bausteine einer bedarfsgerechten Betreuung in allen Lebenslagen, die mit den Kommunen abgestimmt und vom Land bezuschusst werden muss. All dies kann jedoch nur erreicht werden, wenn Elternvertretungen, die Träger und die Verwaltungen an einem Strang ziehen und z.B. durch regelmäßige Dialoge eng zusammenarbeiten.

Ralf Marohn (FDP)

Da sprechen Sie ein wichtiges Problem an. Gerade in Kita´s übertragen sich Viren durch die Nähe der Kinder zu den Erzieher*innen und umgekehrt sehr schnell und es kommt manchmal zur mehreren Krankheitsfällen in einer Kita gleichzeitig. Wenn eine Mindestzahl von Betreuungskräften nicht mehr erreicht wird, sind die Öffnungszeiten einzuschränken. 

Diesem Problem kann nur begegnet werden, wenn wir „Springer-Kräfte“ vorhalten, die dann spontan in der betroffenen Kita einspringen. Die Tätigkeit als „Springerkraft“ ist aber sehr unattraktiv und es gibt nur wenige Erzieherinnen, die sich für eine solche Stelle bewerben. Jeder möchte doch lieber in einem festen Team und in einer bekannten Gruppe arbeiten. Deshalb können solche Springerkräfte meist nur innerhalb einer Gemeinde (mit mehreren Kita´s) angesprochen werden, so dass in dem Fall eine vorher abgestimmte Springerkraft aus einer anderen Kita in der betroffenen Kita eingesetzt wird. 

Als Landrat werde ich über das Kreisjugendamt und über die Kreis-Sozialarbeiterin ein solches „Springer/Vertretungskonzept“ anstoßen und die Gemeinden auffordern, ein solches Konzept zu erstellen.  Im Bereich der Kindertagespflege hat der Kreis schon einige Fortschritte gemacht, indem er insbesondere die Randzeiten (z. B. Frühbetreuung, Spätbetreuung) in diesem Bereich stärker fördert. Aber auch hier gilt es, noch Nachbesserungen vorzunehmen.

Maurice Kuhn (Grüne)

Klar ist: eine Betreuung über Mittag muss die Regel sein und nicht die Ausnahme. Denn Beruf und Familie zu vereinbaren – für Männer und Frauen – und dabei die beste Versorgung für Kinder zu gewährleisten, muss unser gemeinsames Ziel sein. Die Gründe einer Notbetreuung können dabei vielfältig sein. Darum schlage ich konkret vor:

  • Über den Kreis eine Evaluierung starten, in welchen Kitas und wie oft und lange eine Notbetreuung stattfand, um im Anschluss als Kreisjugendamt zielgerichtet mit den Trägern zu schauen, welche Gründe dafür vor Ort vorliegen. Der Kreis kann hier eine moderierende Rolle zwischen Träger Kita-Personal und Eltern einnehmen.
  • Dort, wo akuter Personalmangel und Krankheitsausfall herrscht, schlage ich vor Notlösungen zu schaffen, die wochenaktuell abgerufen werden: z.B. über eine Zusammenarbeit mit der Kindertagespflege im Rhein-Pfalz-Kreis.
  • Auch schlage ich vor über den Kreis einen Personal-Pool einzurichten von ehemaligen bzw. berenteten Erzieherinnen und Erziehern, die sagen, sie wollen und können mit einem kleinen Stundenanteil noch unterstützen und die dann wochenaktuell hinzugezogen werden können.

Wir wissen, dass Notbetreuung in Kitas oft durch hohen Krankenstand beim Personal zustande kommt. Und wir wissen, dass Krankheit immer auch mit Arbeitsbedingungen einhergeht. Für genügend Kita-Fachkräfte und für gute Arbeitsbedingungen und damit für eine zuverlässige Betreuung zu sorgen, muss unser oberstes Ziel sein.

Rechtsanspruch

Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz nahm im Juli 2024 in der Presse zu einem Urteil des VG Neustadt Stellung, um in Abstimmung mit dem Bildungsministerium RLP darauf hinzuweisen, welcher Betreuungsanspruch aus §14 KitaG entsteht (s. Der LEA informiert: Rechtsanspruch umfasst durchgängige Betreuung – LEA).

Danach umfasst dieser Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt „grundsätzlich“ eine durchgängige Betreuungszeit von mindestens 7 Stunden, die nicht an einen Nachweis geknüpft sind. Dieser Anspruch gilt also unabhängig von den Arbeitszeiten der oder Elternzeit und ist in der Rechtsauffassung des Bildungsministerium als Mindestanforderung zu verstehen.

Wie wollen Sie dieses Gesetzt im Kreis bedarfsgerecht umsetzen?

Bianca Staßen (SPD)

Der Kreis ist hier schon mit allen Kita-Trägern und dem Landesjugendamt im intensiven Austausch und in der Umsetzung, denn alle Träger möchten diesem Rechtsanspruch schnell gerecht werden und den Eltern entsprechende Angebote machen.

Der Kreis erstellt für die Kommunen zur besseren Planung den sogenannten Bedarfsplan und bespricht diesen im halbjährlichen Abstand in den sogenannten Trägerrunden mit den Trägern und Kommunen direkt vor Ort. Somit ist den Kommunen der Bedarf an Kita-Plätzen der kommenden Jahre bekannt. Die personelle und bauliche Umsetzung obliegt allerdings wieder den Trägern und Gemeinden. Wie schnell diese gemeinsam mit den Räten auf den Bedarfsplan reagieren, liegt leider nur wenig in der Hand des Kreises, daher rate ich den betroffenen Personen/ Einrichtungen mit ihrem Bürgermeister/ihrer  Bürgermeisterin und den Gremien ins Gespräch zu gehen.

Bei der Umsetzung des Bedarfsplans gilt es, die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, mit dem Ziel, eine ausreichende Anzahl an Plätzen mit den geforderten Betreuungszeiten bereitzustellen. Auch hier gilt für mich: Wer hier als Landratskandidat etwas verspricht, handelt unseriös, da dieser keinen bzw. nur einen sehr begrenzten Einfluss auf die Gremienarbeit vor Ort hat. Lediglich bei baulichen Genehmigungen hat die Kreisverwaltung den Einfluss, dass diese bevorzugt behandelt werden. Da der Kita-Neu- oder -Umbau für mich dem Gemeinwohl dient, ist das für mich als Landrätin selbstverständlich.

Durch ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz müssen sich nun die Landkreise verstärkt an den Kosten für Kita-Neubauten beteiligen. Der Rhein-Pfalz-Kreis muss nun 40 % der Baukosten tragen. Sanierungsarbeiten sind hier allerdings nicht inkludiert. Für die Kommunen vor Ort bedeutet dies einen kleinen Geldsegen, der es ihnen finanziell erleichtert, die Schaffung von Kita-Plätzen schneller anzugehen. Für den Kreis bedeutet dies wiederum eine höhere Belastung von mehreren Millionen Euro, welche er sich bei den Kommunen wieder holen muss.

Des Weiteren stehe ich bereits jetzt im engen Austausch mit dem Bildungsministerium von Rheinland-Pfalz, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 14 KitaG erfüllt werden und die Kommunen die notwendigen Ressourcen erhalten.

Da es sich bei den Bedarfen immer um eine Momentaufnahme handelt, ist es notwendig, ein Monitoring-System zur Überwachung der Betreuungsangebote und der Einhaltung des Rechtsanspruchs einzuführen, um schnell auf Veränderungen im Bedarf reagieren zu können. Außerdem erachte ich es für wichtig, die Eltern über die verfügbaren Betreuungsangebote zu informieren, damit sie passgenaue Entscheidungen treffen können.

Volker Knörr (CDU)

Als Landrat würde ich mich stark machen, diesen Rechtsanspruch so schnell wie möglich durchzusetzen. Da jedoch viele verschiedene Träger im Kreis vertreten sind (Kirche, freie Träger, Kommune), werden die jeweiligen Absprachen und Vereinbarungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen!

Generell gilt auch hier, zunächst eine Bedarfserhebung mit Kapazitätsplanung zu generieren und durchzuführen. Nach diesen Grundlagen sollten Absprachen getroffen werden und eine Förderung des Ausbaus von Betreuungsplätzen durch das Land erfolgen. Weiterhin sollte – um bessere Ergebnisse zu erhalten – eine bessere Kooperation zwischen den Trägern stattfinden, damit die Öffnungszeiten in geeignetem Maße ggfs. erweitert werden können. Die Personalressourcen sollten im Anschluss daran individuell angepasst werden, was aber nur geschehen kann, wenn Eltern vorab informiert werden und eine Beratung durchlaufen, um die beste sowie sinnvollste Möglichkeit für die Betreuung ihres Kindes zu erhalten.

Ralf Marohn (FDP)

Das Gesetz ist richtig und schafft die richtigen Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber es auch der klassische Fall, dass ein Gesetz geschaffen wurde, ohne die Ausgangs-Bedingungen in den Kita´s zu berücksichtigen. In Neuhofen (und ich gehe davon aus, dass es in anderen Gemeinden nicht anders ist) müssen aufgrund dieses Gesetzes alle 3 kommunalen Kita´s umgebaut oder neu gebaut werden. Engpässe bei den Kita´s sind entweder die (fehlenden) Schlafräume oder die Raumkapazitäten für die Mittagsverpflegung. Die meisten Gemeinden haben sich entschlossen neue Kita´s zu bauen bzw. -dort wo es möglich war- Kita´s umzubauen. Nur eine Änderung des Raumkonzeptes bestehender Kita’s hat bei den meisten Kita´s NICHT funktioniert bzw. war unzureichend. 

Die Kita Wirbelwind (Neubau) in Neuhofen für ca. 80 Kinder (4 Gruppen) hat z.B. vor 3 Jahren Neuhofen ca. 3,2 Mio. EUR gekostet. Der Kreiszuschuss betrug ca. 800 TEUR. Die Differenz muss die Gemeinde finanzieren. Die Finanzausstattung der Kommunen ist unzureichend und es gibt Probleme einen gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen. Richtig wäre gewesen, wenn das Land bei der Verabschiedung des Gesetzes auch die Frage beantwortet hätte, woher die finanziellen Mittel für die Anpassung der Kita´s an das Gesetz kommen. Eigentlich hätte ein Landesprogramm die Finanzierung des Kita-Neubaus/Kita-Umbaus absichern müssen. 

Als Landrat werde ich deshalb den jetzigen Neubauzuschuss für Kita´s von derzeit 40% erhöhen. Es ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe, die Voraussetzungen für dieses Landesgesetz zu schaffen, so dass sich der Landkreis entsprechend an den Kosten beteiligen muss. Mit dem höheren Zuschuss wird die Finanzierung der Kita´s erleichtert und es können mehr Ganztagsplätze geschaffen werden.

Maurice Kuhn (Grüne)

Die Zielvorgabe einer durchgängigen Betreuungszeit von mindestens 7 Stunden Betreuungszeit sehe ich persönlich als großen Meilenstein für die Vereinbarkeit für Familie und Beruf in einer modernen Gesellschaft. Es kommt jetzt darauf an, die Träger bestmöglich zu unterstützen, dieses Ziel zu erfüllen. Auch wenn das Kitazukunftsgesetz des Landes an einigen Stellen noch verbesserungswürdig ist, dürfen wir uns nicht vor der wichtigen Aufgabe wegducken, den Betreuungsanspruch umzusetzen. Als langjähriges Mitglied im Jugendhilfeausschuss setze ich mich kontinuierlich dafür ein. Vieles ist noch möglich, weshalb ich konkret vorschlage:

  • Die Kita-Bedarfsplanung, wonach die Träger ihre Kita-Kapazitäten richten, kann und muss der Kreis deutlich stringenter und engmaschiger angehen. Dass heißt frühzeitigere Kommunikation mit den Trägern – wenn ein Bedarf prognostizierbar ist und nicht, wenn ein Bedarf schon da ist – und neben Hochrechnungen die Kita-Bedarfsplanung auch durch regelmäßige Abfragen an die Eltern ergänzen.
  • Die Träger in den Gemeinden dabei mehr unterstützen: vom Kreis mind. 40% Bauzuschüsse sowie zusätzliche Angebote wie Kita-Sozialarbeit und -Sprachförderung flächendeckend im Kreis etablieren.
  • Ebenso mehr inklusive Kitas im Kreis etablieren und besser fördern.

Ich bin davon überzeugt, dass der Kreis eine deutlich stärker koordinierende und vernetzende Rolle einnehmen kann gegenüber den Trägern in den Gemeinden. Ziel muss eine Bereitstellung von ausreichend Kita-Plätzen für alle Kita-Altersgruppen bei einer durchgängigen 7 Stunden Betreuung sein. 


Wir hoffen, dass die Antworten Sie bei Ihrer Wahlentscheidung unterstützen und bedanken uns für die Antworten der Kandidierenden. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der zukünftigen Landrätin / dem zukünftigen Landrat.

Ihr Kreiselternausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises