Anträge im Jugendhilfeausschuss

Der Kreiselternausschuss entsendet ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises und hat dort die Möglichkeit Anträge zu stellen. Dadurch wird dem KEA die Möglichkeit gegeben, aktiv an der Gestaltung der Jugendhilfe mitzuwirken und Anliegen der Eltern in Entscheidungsprozesse einzubringen.

Kurz gesagt: Der KEA ist die Stimme der Eltern in der Jugendhilfe und sein Antragsrecht stellt sicher, dass diese Stimme gehört wird.

Wenn Sie nachlesen möchten, welche Tagesordnungspunkte bei einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses besprochen werden, können Sie dies jederzeit im Rats- und Bürgerinformationssystem tun.

Wir haben bereits im vergangenen Jahr mehrere Anträge im Jugendhilfeausschuss gestellt und möchten über den aktuellen Stand informieren:

Punktesystem zur Vergabe von Kita-Plätzen

In der Sitzung vom 11. November 2o24 hat der KEA aufgrund des allgegenwärtigen Mangels an Kita-Plätzen ein Punktesystem zur Vergabe vorgeschlagen. Zudem haben wir bereits einen konkreten Vorschlag zur Ausgestaltung eines anderen Landkreises mitgegeben.

Dieser Antrag wurde zunächst zur Beratung in den Unterausschuss gegeben. In der Sitzung vom 9. April 2025 wurde dann über das fertige Punktesystem abgestimmt und der Antrag wurde angenommen.

Unseren ursprünglichen Antrag inkl. Begründung und Anlage finden Sie hier:

https://rhein-pfalz-kreis.gremien.info/meeting.php?id=ni_2024-JHA-112 (TOP 6)

Die Beschlussvorlage der Verwaltung bzw. das fertige Punktesystem finden Sie hier:

https://rhein-pfalz-kreis.gremien.info/meeting.php?id=2025-JHA-114 (TOP 2)

Elternbefragungen zum Kita-Betreuungsbedarf

Das Anhörungsrecht zur Bedarfsplanung des Jugendamtes ist eine weitere zentrale Funktion des KEA. Vor der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11. November 2024 hat der KEA die Beschlussvorlage der Verwaltung durchgearbeitet und umfangreich kommentiert. Diese Kommentare zu jeder Gemeinde und zum Landkreis insgesamt sind ebenfalls einsehbar:

https://rhein-pfalz-kreis.gremien.info/meeting.php?id=ni_2024-JHA-112 (TOP 4)

Im Verlauf des Jahres 2024 kam wiederholt die Frage auf, wie eine vernünftige Bedarfsplanung erfolgen kann, ohne die Betroffenen Eltern in einheitlicher, auswertbarer Form zu fragen. Daher haben wir in der Sitzung vom 11. November 2024 einen Antrag zur Durchführung regelmäßiger Elternbefragungen im Landkreis gestellt. Vor dem Hintergrund des GaFöG sollte das Grundschulalter ebenfalls berücksichtigt werden. Einen konkreten Vorschlag für einen Fragenkatalog haben wir ebenfalls mitgeliefert.

Auch dieser Antrag wurde zunächst zur Beratung in den Unterausschuss gegeben. In der Sitzung vom 9. April 2025 wurde dann über die Elternbefragungen abgestimmt und der Antrag wurde angenommen.

Unseren ursprünglichen Antrag inkl. Begründung und Anlage finden Sie hier:

https://rhein-pfalz-kreis.gremien.info/meeting.php?id=ni_2024-JHA-112 (TOP 8)

Die Beschlussvorlage der Verwaltung finden Sie hier:

https://rhein-pfalz-kreis.gremien.info/meeting.php?id=2025-JHA-114 (TOP 1)

Die Rheinpfalz berichtete ebenfalls über den Beschluss:

https://www.rheinpfalz.de/lokal/rhein-pfalz-kreis_artikel,-neue-umfrage-zur-kinderbetreuung-was-eltern-jetzt-wissen-m%C3%BCssen-_arid,5763528.html?utm_source=website&utm_medium=sharing

Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung (§ 14 KiTaG)

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber nicht im Rhein-Pfalz-Kreis. Die Elternvertretungen im ganzen Bundesland und die SchöpferInnen des KitaG in Mainz sind sich hinsichtlich des Betreuungsanspruchs nach §14 KitaG einig: seit Juli 2021 unter der Woche mindestens 7 Stunden durchgehend am Tag inklusive Mittagessen. Bis Ende 2028 kann das Mittagessen mit alternativen Lösungen (z.B. Lunchpakete) zur Verfügung gestellt werden. So die Kurzversion.

Nach Ansicht des Kreisjugendamtes stimmt dies so nicht. Das „Zauberwort“ an dieser Stelle ist „regelmäßig aus dem §14(1) KitaG. Die Verwaltung versteht dies als Maximalforderung, das Bildungsministerium und die Elternvertretungen als Minimalforderung. Aus unserer Sicht wird der Rechtsanspruch so verwässert und permanenter Ausfall von Betreuungszeiten auf einmal Normalität. Wer glaubt da an eine Umsetzung des KitaG bis 2028?

Mehrfache Klärungsversuche unter Einbeziehung des Landeselternausschusses brachten keinen Erfolg. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11. November 2024 stellten wir daher einen weiteren Antrag, um eine Entscheidung auf politischem Weg herbeizuführen.

Auch dieser Antrag wurde zunächst zur Beratung in den Unterausschuss gegeben. In der Sitzung vom 9. April 2025 wurde der Antrag dann abgelehnt.

Damit können wir uns nicht zufrieden geben und werden weitere Schritte prüfen.

Unseren ursprünglichen Antrag inkl. Begründung finden Sie hier:

https://rhein-pfalz-kreis.gremien.info/meeting.php?id=ni_2024-JHA-112 (TOP 7)

Einführung eines Qualitätsprogramms für Kita-Träger

Bei unserer groß angelegten Umfrage zum Stimmungsbild im vergangenen Jahr wurden erhebliche Unterschiede bei der Zufriedenheit der Teilnehmer mit den Kita-Trägern offensichtlich.

Einerseits erscheint dies aufgrund erheblicher struktureller Unterschiede (z.B. sehr kleine Gemeinden) naheliegend, andererseits war die Unzufriedenheit mancherorts auch in großen Gemeinden extrem groß. Auch die freien Träger schnitten teilweise schlecht ab. Dies warf die Frage auf, wie die Qualität der Träger eigentlich sichergestellt und gemessen wird.

Daher stellten wir in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 9. April 2025 einen Antrag zur Einführung eines Qualitätsprogramms für Kita-Träger.

Dieser Antrag sollte zunächst Anstoß zur Diskussion des Themas sein, die kirchlichen Träger zeigten sich offen für Gespräche.

Unseren ursprünglichen Antrag inkl. Begründung finden Sie hier:

https://rhein-pfalz-kreis.gremien.info/meeting.php?id=2025-JHA-114 (TOP 4)