Kategorie: Jugendhilfeausschuss
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Anträge im Jugendhilfeausschuss
Der Kreiselternausschuss entsendet ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises und hat dort die Möglichkeit Anträge zu stellen. Dadurch wird dem KEA die Möglichkeit gegeben, aktiv an der Gestaltung der Jugendhilfe mitzuwirken und Anliegen der Eltern in Entscheidungsprozesse einzubringen. Kurz gesagt: Der KEA ist die Stimme der Eltern in der Jugendhilfe und sein Antragsrecht…
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07.11.2018 – KEA im Jugendhilfeausschuss
Themen: Kindertagesstättenbedarfsplanung für den Rhein-Pfalz-Kreis: